Bava Metzia 225

Kapitel 225

א אבל מטא זמן חיוביה רמי אנפשיה ומידכר
1 sobald aber die Zeit seiner Verpflichtung heranreicht. obliegt es ihm und er denkt daran. —
ב וכי שכיר עובר משום בל תגזול התם תרי חזקי הכא חדא חזקה גבי בעל הבית איכא תרי חזקי חדא דאין בעל הבית עובר משום (ויקרא יט, יג) בל תלין וחדא דאין שכיר משהא שכרו והכא חדא חזקה:
2 Sollte denn der Lohnarbeiter das Verbot des Raubensbegehen!? — Für jenen gibt es zwei Präsumtionen, für diesen aber gibt es nur eine Präsumtion. Für den Hausherrn gibt es zwei Präsumtionen, erstens begeht er nicht das Verbot des Übernachtenlassens und zweitens läßt der Lohnarbeiter seinen Lohn nicht zurück; für diesen aber gibt es nur eine Präsumtion.
ג אם יש עדים שתבעו הרי זה נשבע ונוטל: והא קתבעו לקמן א"ר אסי שתבעו בזמנו ודלמא לבתר הכי פרע אמר אביי שתבעו כל זמנו
3 W<small>ENN ABER</small> Z<small>EUGEN VORHANDEN SIND, DASS ER IHN GEMAHNT HAT, SO KANN ER SCHWÖREN UND</small> [<small>SEINEN</small> L<small>OHN</small>] <small>ERHALTEN</small>. Er mahnt ihn ja vor uns!? — R. Asi erwiderte: Daß er ihn innerhalb der Frist gemahnt hat. — Vielleicht hat er ihm später bezahlt!? Abajje erwiderte: Daß er ihn während der ganzen Frist gemahnt hat. —
ד ולעולם לא פרע ליה א"ר חמא בר עוקבא כנגד אותו היום של תביעה:
4 Sollte er ihm niemals bezahlt haben!? R. Ḥama b. U͑qaba erwiderte: Entsprechend dem Tage der Forderung.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> המלוה את חבירו לא ימשכננו אלא בב"ד ולא יכנס לביתו ליטול משכונו שנאמר (דברים כד, יא) בחוץ תעמוד היו לו שני כלים נוטל אחד ומניח אחד
5 W<small>ENN JEMAND SEINEM</small> N<small>ÄCHSTEN</small> [G<small>ELD</small>] <small>GELIEHEN HAT, SO DARF ER IHN NUR DURCH DAS</small> G<small>ERICHT PFÄNDEN</small>. E<small>R DARF NICHT IN SEIN</small> H<small>AUS GEHEN, UM DAS</small> P<small>FAND ZU HOLEN, DENN ES HEISST</small>:<i>draußen sollst du warten</i>. H<small>AT ER ZWEI</small> G<small>ERÄTE</small>, <small>SO NEHME ER IHM DAS EINE UND LASSE IHM DAS ANDERE; </small>
ו ומחזיר את הכר בלילה ואת המחרישה ביום ואם מת אינו מחזיר ליורשיו רשב"ג אומר אף לעצמו אינו מחזיר אלא עד שלשים יום ומשלשים יום ולהלן מוכרן בב"ד:
6 ER GEBE IHM NACHTS DAS POLSTER UND AM T<small>AGE DEN</small> P<small>FLUG ZURÜCK</small>. S<small>TIRBT ER, SO BRAUCHT MAN</small> [<small>DAS</small> P<small>FAND</small>] <small>SEINEN</small> E<small>RBEN NIGHT ZURÜCKZUGEBEN</small>. R. Š<small>IMO͑N B.</small> G<small>AMLIÉL SAGT, AUCH IHM SELBER BRAUCHE ER ES NUR DREISSIG</small> T<small>AGE ZURÜCKZUGEBEN, NACH DREISSIG</small> T<small>AGEN VERKAUFE ER ES VOR</small> G<small>ERICHT</small>.
ז <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר שמואל שליח ב"ד מנתח נתוחי אין אבל משכוני לא והתנן המלוה את חבירו לא ימשכננו אלא בב"ד מכלל דבב"ד ממשכנין
7 GEMARA. Šemuél sagte: Auch der Gerichtsdiener darf ihm nur etwas wegnehmen, nicht aber ihn pfänden. — Wir haben ja aber gelernt, wenn jemand seinem Nächsten [Geld] geliehen hat, dürfe er ihn nur durch das Gericht pfänden, demnach darf das Gericht auch pfänden!? —
ח א"ל שמואל אימא לא ינתחנו אלא בב"ד הכי נמי מסתברא דקתני סיפא לא יכנס לביתו ליטול משכונו מני אילימא בעל חוב מרישא שמע מינה אלא לאו שליח ב"ד
8 ŠemuÉl kann dir erwidern, lies: er darf ihm nur durch das Gericht etwas wegnehmen. — Dies ist auch einleuchtend; er lehrt im Schlußsatze, er dürfe nicht in sein Haus gehen, um das Pfand zu holen; wer: wollte man sagen, der Gläubiger, so geht dies ja schon aus dem Anfangsatzehervor, doch wohl der Gerichtsdiener. —
ט אי משום הא לא איריא ה"ק המלוה את חבירו לא ימשכננו אלא בב"ד מכלל דבב"ד ממשכנים ובעל חוב אפי' נתוחי נמי לא שלא יכנס לביתו ליטול משכונו
9 Wenn nur dies, so ist dies kein Beweis, denn er meint es wie folgt: wenn jemand seinem Nächsten [Geld] geliehen hat, so darf er ihn nur durch das Gericht pfänden, denn nur das Gericht darf pfänden; der Gläubiger selber aber darf ihm nicht einmal etwas wegnehmen, damit er nicht dazu komme, in sein Haus zu gehen und ein Pfand zu holen.
י מתיב רב יוסף (דברים כד, ו) לא יחבל ריחים ורכב הא דברים אחרים חבל (דברים כד, יז) לא תחבל בגד אלמנה הא של אחרים תחבל מאן אי נימא בעל חוב הא כתיב (דברים כד, י) לא תבא אל ביתו לעבוט עבוטו אלא לאו שליח ב"ד
10 R. Joseph wandte ein: <i>Man soll nicht Mühlstein und Mahlstein</i><i>pfänden</i>, andere Dinge aber darf man wohl pfänden;<i>du sollst nicht das Gewand einer Witwe pfänden</i>, das eines anderen aber darfst du wohl pfänden. Wer: wollte man sagen, der Gläubiger, so heißt es ja bereits:<i>du darfst nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben</i>; doch wohl der Gerichtsdiener!?
יא תרגמה רב פפא בריה דרב נחמן קמיה דרב יוסף ואמרי לה רב פפא בריה דרב יוסף קמיה דרב יוסף לעולם בבעל חוב ולעבור עליו בשני לאוין
11 R. Papa, Sohn des R. Naḥman erklärte es vor R. Joseph, manche sagen, R. Papa, Sohn des R. Joseph, vor R. Joseph: Tatsächlich gilt dies vom Gläubiger, daß er nämlich zwei Verbote begehe. —
יב ת"ש ממשמע שנאמר (דברים כד, יא) בחוץ תעמוד איני יודע שהאיש אשר אתה נושה בו יוציא אלא מה תלמוד לומר (דברים כד, יא) והאיש לרבות שליח בית דין מאי לאו שליח בית דין כלוה
12 Komm und höre: Wenn es heißt: <i>draußen sollst du warten</i>, so weiß ich ja, daß der Mann, von dem du zu fordern hast, das Pfand herauszubringen habe, wozu heißt es noch: <i>und der Mann</i>? Dies schließt den Gerichtsdiener ein. Doch wohl den Gerichtsdiener, daß er dem Schuldner gleiche!? —